1. Veranstalter: Veranstalter ist der Verein Naturerlebnishof Helle e.V. (NEH), Helle 2 – 4, 24351 Thumby, ein vom Schleswig-Holsteinischen Bildungs- und Landwirtschaftsministerium zertifizierter „Bildungspartner für Nachhaltigkeit“.
  2. Leistungen: Der Verein bietet für Familien, Gruppen und Klassenfahrten (nachfolgend Gäste genannt) eine Unterkunft auf dem Biohof, mit oder ohne Vollverpflegung und – je nach Buchung – pädagogischem Programm zu den Themenfeldern der Nachhaltigkeit. Für die Nachmittage können pädagogische Zusatzeinheiten gebucht werden, online oder vor Ort.
  3. Vertragsabschluss: Terminanfragen können online oder per Mail an info@naturerlebnishof-helle.de gestellt werden. Wenn ein passender Termin gefunden wurde, erhalten die Gäste ein verbindliches Angebot, dass sie durch Unterschrift (des Gastes oder des verantwortlichen Pädagogen) und durch Überweisung der Bearbeitungsgebühr akzeptieren. Erst nach Eingang von Bestätigung und Bearbeitungsgebühr wird aus der Reservierung eine verbindliche Buchung.
  4. Bezahlung: Für die Buchung ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Gesamtsumme für Gäste und Gruppen und von 200.- € für Klassen fällig. Die Hauptzahlung ist spätestens bis 28 Tage vor Antritt der Reise zu überweisen. Wird die Hauptzahlung nicht oder nicht fristgerecht geleistet, kann der Naturerlebnishof Helle e.V. nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten verlangen (siehe § 8, Stornokosten).
  5. Leistungen: Als Biobauernhof und Bildungsort für Nachhaltigkeit ist es unser Anliegen, die Gäste im angemessenen Rahmen an den jahreszeitlichen Arbeiten zu beteiligen und ihnen Erlebnisse der Selbstwirksamkeit zu ermöglichen. Dabei sind die angebotenen Themen ein Orientierungsrahmen, der ja nach aktuellen Aufgaben und realen Zwängen (wie z.B. Wetter) modifiziert werden kann.
  6. An- und Abreise: Die Gäste können die Anreise frei wählen. Die Wohnungen sind ab 15 Uhr zugänglich, das Permahaus für Gruppen nach Vereinbarung schon morgens. Am Abreisetag werden die Zimmer und Wohnungen bis 11 Uhr geräumt. Die Gäste dürfen aber gerne unter Auftischt der verantwortlichen Gruppenleitung / Eltern weiter auf dem Hof bleiben.
  7. Leistungs- und Preisänderungen: Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen der Leistungen des NEH sind möglich, soweit sie inhaltlich im oben genannten Konzept bleiben. Der bei der Buchung vereinbarte Preis ist für die angegeben Teilnehmerzahl verbindlich. Abweichungen ergeben sich bei Änderungen der Teilnehmerzahl, einem prozentualen Aufpreis für alle beim Unterschreiten gewisser Gruppengrößen oder für später gebuchte Zusatzleistungen.
  8. Stornierungsbedingungen während Corona: Der Gast zahlt mit der Buchung 10 % der Rechnungssumme als Bearbeitungsgebühr. Diese Gebühr wird bei der Abrechnung auf die endgültige Summe angerechnet. Sollte die Reise ausfallen, aus individuellen oder übergeordneten Gründen, seitens des Gastes oder seitens des Hofes, verbleiben die 10 % beim NEH zur pauschalen Deckung der bisherigen Aufwendungen bzw. Leistungen.
  9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter: Der Hof hat und kommuniziert klare Regeln zur Sicherheit der Kinder und zum Schutz von Tieren und Inventar. Verstoßen bei Gruppenreisen einzelne Kinder mehrfach trotz Ermahnung geben diese Regeln, so kann der NEH verlangen, dass die Kinder nach Hause geschickt werden. Verhält sich eine ganze Gruppe vertragswidrig, kann der NEH ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Dabei behält
    sich der NEH die Verrechnung eines Schadensersatzes mit dem gezahlten Reisepreis vor.
  10. Kündigung wegen höherer Gewalt: Wird die Reise infolge von bei Vertragsabschluss nicht absehbarer höherer Gewalt unmöglich, erheblich erschwert oder vorzeitig beendet, können sowohl der NEH als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Angetretene Reisen werden vollständig bezahlt; bei Rücktritt vor Reiseantritt bleibt der Zahlungsanspruch des NEH auf eine noch nicht gezahlte pauschale Bearbeitungsgebühr bestehen. Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Danach kann der Veranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
  11. Mängelanzeige: Der Gast hat die Pflicht, auftretende Mängel unverzüglich an die Leitung des NEH zu melden und diesem innerhalb angemessener Frist die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben. Der NEH kann die Abhilfe verweigern, wenn es einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtig oder können die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nicht abgestellt werden, kann der Gast den Vertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen eine schriftliche Erklärung erforderlich ist.
  12. Haftung: Die verantwortlichen Gruppenleiter haften für den von ihren Schülern verursachten Schaden. Die Hausleitung des NEH wird zu Beginn und zum Abschluss der Reise eine Hausbegehung mi der verantwortlichen Gruppenleitung machen, um Schäden zu erfassen und der Schule zu melden. Eltern haften für Ihre Kinder, insbesondere im Umgang mit Ausstattung und Tieren.
  13. Gewährleistungsansprüche: Gewährleistungsansprüche kann der Gast innerhalb eines Monats nach Abschluss der Reise gegen über dem NEH geltend machen. Der NEH haftet maximal bis zum dreifachen Satz der Reisekosten.
  14. Schlussbestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gesichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz des Naturerlebnishof Helle e.V.